Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 22.05.2003 - L 1 RA 50/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Magdeburg, 21.05.2001 - S 10 RA 35/01
- LSG Sachsen-Anhalt, 22.05.2003 - L 1 RA 50/01
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.05.2003 - L 1 RA 50/01
Das Urteil des BSG vom 9. April 2002 (B 4 RA 41/01 R) sei nicht auf den VEB (K) M. Verkehrsbetriebe anwendbar, da es dort um einen Betrieb des Güterkraftverkehrs gegangen sei.Denn auch die Voraussetzungen dafür liegen schon nach dieser Rechtsprechung bei einem VEB des Kraftverkehrs nicht vor (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 41/01 R - SozR 3-8570 § 1 Nr. 6).
Denn unter den Begriff des Produktionsbetriebes fallen nur Betriebe, deren Hauptzweck die Herstellung von Sachgütern ist (BSG, Urteil vom 9. April 2002, a.a.O, S. 47).
- BSG, 18.07.1996 - 4 RA 7/95
Auswirkungen der Entgeltbescheide des Versorgungsträgers, Zulässigkeit der …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.05.2003 - L 1 RA 50/01
Insoweit besteht kein Unterschied zu einem denkbaren Anspruch in dem hier von der Beklagten als Zusatzversorgungsträger durchgeführten besonderen Vormerkungsverfahren (BSG, Urteil vom 18. Juli 1996 - 4 RA 7/95 - SozR 3-8570 § 8 Nr. 2).
- LSG Sachsen-Anhalt, 03.03.2004 - L 1 RA 40/01 Vor diesem Maßstab sind die Anspruchsvoraussetzungen allenfalls dann erfüllt, wenn für den festzustellenden ausbildungs- und tätigkeitsbezogenen Sachverhalt die Versorgungsnorm/en bei Auslegung mit allgemeinkundigem geschichtlichen Wissen rechtlich unzweideutig und unmittelbar eine gesetzliche Versorgungszusage enthalten (vgl. Urt. des Senats v. 24.4.03 - L 1 RA 31/00, v. 22.5.03 - L 1 RA 50/01, v. 24.7.03 - L 1 RA 32/00 und Beschluss v. 9.9.03 - L 1 RA 96/00).
- LSG Sachsen-Anhalt, 25.05.2004 - L 1 RA 42/01 Vor diesem Maßstab sind die Anspruchsvoraussetzungen allenfalls dann erfüllt, wenn für den festzustellenden ausbildungs- und tätigkeitsbezogenen Sachverhalt die Versorgungsnorm/en bei Auslegung mit allgemeinkundigem geschichtlichen Wissen rechtlich unzweideutig und unmittelbar eine gesetzliche Versorgungszusage enthalten (vgl. Urteile des Senats vom 24. April 2003 - L 1 RA 31/00, vom 22. Mai 2003 - L 1 RA 50/01, vom 24. Juli 2003 - L 1 RA 32/00 und vom 3. März 2004 - L 1 RA 40/01).